Rechtsprechung
VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 3 K 08.1127 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kreistag; Wählbarkeit; vorwiegend benutzte Familienwohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bayern.de (Pressemitteilung)
Wahlanfechtung für Gemeinderatswahl Kissing und Kreistagswahl Aichach-Friedberg gescheitert
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93
Entbindung der Schulleiterin - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Begriff des …
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 3 K 08.1127
Die Familienwohnung ist diejenige Wohnung, in welcher der Schwerpunkt der Haushaltsführung liegt und in der sich das Familienleben in der von Berufsarbeit freien Zeit abspielt (…vgl. BayVGH vom 5.12.1984 - a.a.O.; VG Würzburg vom 5.10.1993 - BayVBl. 1994, 155;… Büchner, a.a.O., Anm. 8 zu Art. 1 GLKrWG, Anm. 2 zu § 1 GLKrWO). - VG Augsburg, 07.10.2008 - Au 3 K 08.836
Wahlanfechtung; Gemeinderat; Korrektur; Wahlergebnis; nicht wählbar; Schwerpunkt …
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 3 K 08.1127
Diese Interpretation des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen durch § 1 Satz 1 GLKrWO ist auch gegenwärtig vom Willen des (parlamentarischen) Gesetzgebers gedeckt (vgl. hierzu eingehend VG Augsburg vom 7.10.2008 - Au 3 K 08.836). - VerfGH Bayern, 24.11.1966 - 23-VII-66
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 3 K 08.1127
Vorschriften über die Wählbarkeit sind auf eine Vielzahl von Fällen anzuwenden, dürfen daher auf den Regelfall abstellen und sollen auch im öffentlichen Interesse möglichst präzise und praktikabel gefasst sein (vgl. BayVerfGH vom 24.11.1966 - VerfGH 19, 105). - VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 3 K 08.1126
Gemeinderat; Wählbarkeit; vorwiegend benutzte Familienwohnung
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 3 K 08.1127
Dieser erhob hierauf Klage (Au 3 K 08.1126), über die gleichzeitig mit der vorliegenden Klage verhandelt wird.
- VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15
Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl (Stichwahl)
Die Anknüpfung des Wahlrechts an den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen rechtfertigt sich unter dem Gesichtspunkt, dass dort eine entsprechende Bindung an die Gemeinde besteht, die für die Selbstverwaltung bedeutsam ist (VG Augsburg, U. v. 30.10.2008, - Au 3 K 08.1127 - juris).Treten (ernstliche) Zweifel daran auf, ob der melderechtliche Wohnsitz tatsächlich den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bildet oder andere Umstände die gefestigte Beziehung zur Kommune dokumentiert, so muss dem auch im gerichtlichen Verfahren nachgegangen werden (vgl. zum Ganzen: OVG NRW, B. v. 25.08.2009 - 15 A 1372/09 - VGH Bad.-Württ., U. v. 26.05.2006 - 1 S 78/06 - VG München, U. v. 12.10.2009 - M 7 K 08.3929 - VG Augsburg, U. v. 30.10.2008 - Au 3 K 08.1127 - VG Stade, U. v. 11.04.2007 - 1 A 2692/06 - alle juris), mithin auch dem klägerischen Einwand des Aufenthalts Rechnung getragen wird.
- VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 111/10
Kommunalwahlrecht: Fehlerhafte Bekanntgabe der notwendigen Anzahl der …
Die Anknüpfung des Wahlrechts an den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen rechtfertigt sich unter dem Gesichtspunkt, dass dort eine entsprechende Bindung an die Gemeinde besteht, die für die Selbstverwaltung bedeutsam ist (VG Augsburg, Urteil v. 30.10.2008, Au 3 K 08.1127; juris).Treten ernstliche Zweifel daran auf, ob der melderechtliche Wohnsitz tatsächlich den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bildet, so muss dem auch im gerichtlichen Verfahren nachgegangen werden (vgl. zum Ganzen: OVG NRW, Beschluss v. 25.08.2009, 15 A 1372/09; VGH Bad.-Württ., Urteil v. 26.05.2006, 1 S 78/06; VG München, Urteil v. 12.10.2009, M 7 K 08.3929; VG Augsburg, Urteil v. 30.10.2008, Au 3 K 08.1127; VG Stade, Urteil v. 11.04.2007, 1 A 2692/06; alle juris).
Rechtsprechung
VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 3 K 08.1126, Au 3 K 08.1127 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Gemeinderat; Wählbarkeit; vorwiegend benutzte Familienwohnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsmittel gegen die Zurückweisung einer Wahlanfechtung i.R.d. Kommunalwahl; Anfechtung des Kommunalwahlergebnisses wegen der Vermutung des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen an einem anderen Ort; Wahlberechtigung am Wahltag als Kriterium für die Gültigkeit der Wahl
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93
Entbindung der Schulleiterin - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Begriff des …
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 3 K 08.1126
Die Familienwohnung ist diejenige Wohnung, in welcher der Schwerpunkt der Haushaltsführung liegt und in der sich das Familienleben in der von Berufsarbeit freien Zeit abspielt (…vgl. BayVGH vom 5.12.1984 - a.a.O.; VG Würzburg vom 5.10.1993 - BayVBl. 1994, 155;… Büchner, a.a.O., Anm. 8 zu Art. 1 GLKrWG, Anm. 2 zu § 1 GLKrWO). - VG Augsburg, 07.10.2008 - Au 3 K 08.836
Wahlanfechtung; Gemeinderat; Korrektur; Wahlergebnis; nicht wählbar; Schwerpunkt …
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 3 K 08.1126
Diese Interpretation des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen durch § 1 Satz 1 GLKrWO ist auch gegenwärtig vom Willen des (parlamentarischen) Gesetzgebers gedeckt (vgl. hierzu eingehend VG Augsburg vom 7.10.2008 - Au 3 K 08.836). - VerfGH Bayern, 24.11.1966 - 23-VII-66
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 3 K 08.1126
Vorschriften über die Wählbarkeit sind auf eine Vielzahl von Fällen anzuwenden, dürfen daher auf den Regelfall abstellen und sollen auch im öffentlichen Interesse möglichst präzise und praktikabel gefasst sein (vgl. BayVerfGH vom 24.11.1966 - VerfGH 19, 105).
- VGH Bayern, 14.05.2009 - 4 ZB 09.857
Wählbarkeit nach Kommunalwahlrecht; Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bei …
Die aufgeworfenen Fragen lassen sich aus den geltenden Bestimmungen und der hierzu auch in jüngster Vergangenheit ergangenen Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 7.4.2009 Az. 4 ZB 08.3237; VG Augsburg vom 7.10.2008 Az. Au 3 K 08.836 in juris; vom 30.10.2008 Az. Au 3 K 08.1126 in juris) im Sinne der angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung beantworten. - VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 3 K 08.1127
Kreistag; Wählbarkeit; vorwiegend benutzte Familienwohnung
Dieser erhob hierauf Klage (Au 3 K 08.1126), über die gleichzeitig mit der vorliegenden Klage verhandelt wird.